Kaution des Mieters – kann der Vermieter Rückstände frei damit verrechnen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit Urteil vom 07.05.2014 zu dieser Frage geäußert. Hintergrund war eine Klausel in einem Mietvertrag, wonach der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution des Mieters mit streitigen (!) Forderungen  verrechnen konnte. Geht das so einfach?

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