Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit Urteil vom 07.05.2014 zu dieser Frage geäußert. Hintergrund war eine Klausel in einem Mietvertrag, wonach der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution des Mieters mit streitigen (!) Forderungen verrechnen konnte. Geht das so einfach?
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