Bei Rot über die Ampel – im Juristendeutsch „Rotlichtverstoß“ In der Bußgeldkatalogverordnung wird bei den Folgen unterschieden, ob die Rotlichtphase mehr als 1 Sekunde dauerte oder nicht. Im ersteren Fall muss man mit einem Bußgeld von 200,00 € und einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat rechnen. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt die Geldbuße bis […]
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