Im vorliegenden Fall ging es um einen Audi 2.0 TDI, der vom Dieselskandal betroffen war. Der Käufer hatte geklagt und in zweiter Instanz vom OLG Recht bekommen. Die Gegenseite musste u.a. den Wagen zurücknehmen und im Gegenzug u.a. den Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung zahlen. Weiterhin hatte der Kläger beantragt, feststellen zu lassen, dass die Gegenseite sich […]
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