Das LG Wuppertal hat mit Urteil vom 11.01.2012 dem Hauseigentümer eine Haftung von 100 Prozent zugesprochen. Für eine ähnliche Problematik – Schäden durch Dachlawinen – gibt es völlig unterschiedliche Urteile. Hier reicht die Spanne von 0 Prozent bis 100 Prozent Quote bei Erstattung der erlittenen Schäden.
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