Nach § 240 SGB VI gibt es für jüngere Versicherte u.a. eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Für ältere Versicherte (vor 02.01.1961 geboren) gibt es noch eine „bessere“ Variante der EU-Rente. Wesentliche Voraussetzung und Gegenstand der meisten Streitigkeiten ist die Frage, ob eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vorliegt. Hier gilt es, ausreichend vorzutragen, was nicht mehr […]
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