Das AG Dresden (Urteil vom 12.12.2013, Az 103 C 4730/12) hatte sich in dem von uns vertretenen Fall damit zu beschäftigen, wo die Wertgrenze für einen Bagatellschaden liegt, wie diese Wertgrenze berechnet wird und ob demzufolge die Gutachterkosten zu erstatten sind oder eben nicht.
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