BGH: Einbau eines Fahrstuhls in WEG

Der Bundesgerichtshof verhandelte heute über einen Fall aus Cottbus. Das Amtsgericht Cottbus hatte den Einbau abgelehnt, das Berufungsgericht Landgericht Frankfurt/ Oder dem Kläger Recht gegeben und ihm zugestanden, den Fahrstuhl (auf eigene Kosten und Unterhalt incl. Sicherheiten) einzubauen.

Hiergegen ist die unterlegene Gegenseite in Revision gegangen.

Letztlich ist es eine Abwägung zwischen den Interessen des einzelnen Eigentümers, als hochbetagter Nutzer und auch mit behinderten Angehörigen, seine Wohnung faktisch weiter nutzen zu können und dem Interesse der anderen Wohnungseigentümer, jegliche Umbauten zu verhindern.

Für Mietwohnungen ist entschieden, dass der Vermieter diverse Umbauten dulden muss. Für Eigentumswohnungen und deren Eigentümer greifen insbesondere auch Grundrechte.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Entscheidung des AG Cottbus bestätigt bzw. das Urteil des Landgerichtes aufgehoben. Laut kurzer Pressemitteilung überwiegt das Interesse der anderen Eigentümer bzw. kann nur einvernehmlich dies beschlossen werden, egal warum die anderen blockieren. Dem Verhandlungsprotokoll selbst ist keinerlei Begründung bzw. nur Formalien zu entnehmen.

Fazit:

Die schriftliche Begründung wird erst in einigen Wochen vorliegen. Erst dann wird man im Detail sehen können, ob und welche Argumente das Gericht wie gewichtet hat, insbesondere wie Grundrechte abgewogen wurden.

 

Yvonne Sergon
Rechtsanwältin für Immobilienrecht in Cottbus

 

Die Kanzlei Bandmann & Kollegen in Cottbus bearbeitet u.a. vertieft das WEG-Recht bzw. Wohnungseigentumsrecht. Die Kollegin Bandmann ist Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, ebenso betreut die Kollegin Sergon seit Jahren Wohnungseigentümer und das Baurecht u.a. in Cottbus und Hoyerswerda

Rechtsanwältin Cottbus
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