In seiner Entscheidung vom 09.05.2012 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage der Eigenbedarfskündigung bei juristischen Personen. Gemäß § 573 BGB ist die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum nur eingeschränkt möglich. Der Gesetzgeber möchte Mieter schützen. § 573 BGB lautet: (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung […]
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