Widerrufsbelehung unwirksam – Maklervertrag widerrufbar – Kosten des Makler
Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 01.06.2018 ausgeführt:
- Die in der Bestätigungsemail von Immobilienscout24 enthaltene Widerrufsbelehrung zum Maklervertrag entspricht nicht den Anforderungen des Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB.
- Soweit keine weitere Widerrufsbelehrung erfolgt, ist der Maklervertrag deshalb 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss widerrufbar.
Was heißt das denn überhaupt?
Mieter oder Haus- oder Wohnungskäufer suchen heutzutage nicht mehr unbedingt vor Ort bei Sparkassen oder Maklerbüros, sondern bequem von zu Haus über das Internet auf den großen Portalen. Eines dieser großen Portale ist eben die Webseite Immobilienscout24.de.
Hinter etlichen Angeboten dort versteckt sich aber nicht der Anbieter bzw. Vermieter oder Verkäufer direkt. Insbesondere auch Immobilienmakler nutzen natürlich diese Portale, um die von Ihnen angebotenen Wohnungen, einem möglichst breiten Publikum anzubieten. Diese Profis zahlen für solche Inserate natürlich auch weniger, als ein einzelner privater Anbieter.
Insofern kann es dazu kommen, dass für Sie interessante Objekt eben von einem Makler nur angeboten wird und dieser mit Ihnen einen Maklervertrag abschließen möchte, bevor er das Objekt zeigt. In vielen Maklerverträgen sind Preise (Maklercourtage) von 2-3 % der Kaufpreissumme geregelt. Bei einem gebrauchten Haus mit einem Kaufpreis von z.B. 300.000 € kommen schnell 9.000 € für den Makler als Courtage zusammen. Viel Geld.
Dieser Vertrag kommt letztlich über „das Internet“ zustande.
Insofern ist eine Widerrufsbelehrung vorgeschrieben. Das spannende hier war, dass diese nach Auffassung des Gerichts unwirksam ist und daher weit nach Vertragsdurchführung noch den Widerruf zulässt. Der Makler muss dann die gezahlten Beträge zurückzahlen oder kann man deren Zahlung verweigern.
Es lohnt sich also, die Umstände des konkreten Vertragsschlusses und die Widerrufsbelehrung bzw. den Maklervertrag mal prüfen zu lassen. Hier ließ sich viel Geld sparen.
Margit Bandmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
Bandmann & Kollegen (Rechtsanwälte & Fachanwälte) in Cottbus und Hoyerswerda bearbeiten Themen wie Hauskauf, Immobilienrecht, Maklerrecht vertieft. Sie erreichen uns vor Ort oder bequem über das Internet.
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