Fachanwalt für Verkehrsrecht –  wozu?

Das Verkehrsrecht reicht von der Regulierung eines Verkehrsunfalls (Verkehrshaftungsrecht) über das Verkehrsvertragsrecht (z. B. Autokauf) über das Versicherungsrecht (insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung) bis hin zum Verkehrsstrafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs), Ordnungswidrigkeitenrecht (Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsverstoß), Recht der Fahrerlaubnis und den jeweiligen Besonderheiten der Verfahren- und Prozessführung. Das Verkehrsrecht hat wie viele andere Rechtsgebiete auch seine Feinheiten und Besonderheiten. Es gibt eine Vielzahl von aktuellen Urteilen zu berücksichtigen. Zum anderen ist eine gewisse Routine und Erfahrung sehr hilfreich.

Aus diesem Grund empfehlen wir für die Bearbeitung entsprechender Fälle einen entsprechenden Fachmann. Ob ein Anwalt dieses Rechtsgebiet vertieft bearbeitet oder nicht, ist für Außenstehende sehr schwer zu beurteilen.

Ein standardisiertes Qualitätssiegel ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Um diesen Titel zu erhalten, muss der entsprechende Anwalt mindestens 3 Jahre zugelassen sein, einen mehrwöchigen spezifischen Fachanwaltskurs besucht und die entsprechenden Leistungskontrollen bestanden haben. Er muss weiterhin mehr als 160 Fälle aus den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts nachweisen und dokumentieren. Regelmäßig wird der entsprechende Kollege mehr Fälle haben, da nicht jeder Fall von der Prüfungskommission voll gewertet oder anerkannt wird.

Sie haben als weiteres die Garantie, dass der entsprechende Kollege die Fortbildungsverpflichtung von mindestens 10 Stunden im Jahr erfüllte und der Kammer nachgewiesen hat.

Damit ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht das einzige verbindliche Gütesiegel für einen Rechtsanwalt, der sich intensiv mit den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts auseinandersetzt.

Dies ergibt einen Kreislauf. Durch die größere Anzahl von jährlich durchzuführenden Fällen ist es dem Fachanwalt für Verkehrsrecht regelmäßig möglich, auch teure Spezialliteratur zu erwerben, die entsprechenden Newsletter zu abonnieren und letztlich auch zu lesen sowie sich vertiefter mit diesem Rechtsgebiet zu beschäftigen. Er wird daher regelmäßig auf einem aktuelleren Stand sein, als ein ganz allgemein tätiger Rechtsanwalt. Darüber hinaus bleibt es einem Fachanwalt unbenommen, weitere Rechtsgebiete vertieft zu bearbeiten – davon geht auch die Fachanwaltsordnung aus, erlaubt sie doch mittlerweile das Führen von bis zu 3 Fachanwaltstiteln.

Entsprechend dem Slogan der Verkehrsanwälte „wir holen mehr für sie raus“ sollten Sie daher Ihren Bußgeldfall, Unfall oder Anklage einem Fachanwalt für Verkehrsrecht anvertrauen.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hoyerswerda

www.rechtsanwalt-bk.de

Die Kanzlei verfügt über zwei Anwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Über die Region um Hoyerswerda, Cottbus, Spremberg oder Senftenberg hinaus beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor Ort oder per Telefon / Email / Fax. Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.

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