Schichtarbeit – ist jemand, der nicht mehr im Schichtsystem arbeiten kann, gleich arbeitsunfähig und damit ggf. kündbar?
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Urteil vom 09.04.2014 zu einer Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30.05.2013 hierzu Stellung genommen.
Hintergrund des Streites war, dass eine in Nachtschichten eingesetzte Krankenschwester aufgrund Erkrankung nun nicht mehr in Nachtschichten, wohl aber in Tagschichten einsetzbar war.
Kann dieser nun gekündigt werden?
Fazit:
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Treuepflicht auch Rücksicht auf seine Mitarbeiter zu nehmen. Dies führt dazu, dass er ggf. umdisponieren muss. Im konkreten Fall dürfte es bei diesem großen Krankenhaus relativ einfach möglich gewesen sein, die Mitarbeiterin nur noch in Tagschichten einzusetzen. Je kleiner der Arbeitgeber und je spezieller das Tätigkeitsfeld bzw. je geringer die Möglichkeit, hier umzudisponieren, desto eher wird die Kündigung durchgehen bzw. desto geringer wird eine etwaig im Streit stehende Abfindung (falls man sich vergleichen möchte) ausfallen. Hier besteht also Argumentationspotential.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
www.rechtsanwalt-bk.de
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