Muss dem Verteidiger eine Kopie der Bedienungsanleitung des Messgerätes übersandt werden?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Bußgeldbehörden dem Verteidiger des Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren. Dies ist ein eherner Grundsatz des fairen Verfahrens und soll dafür sorgen, dass der gleiche Kenntnisstand besteht. Es soll kein Geheimwissen der Bußgeldbehörden geben.
Je umfangreicher die Akteneinsicht ist, desto eher kann der Verteidiger einschätzen, ob das Verfahren fehlerbehaftet ist oder es sinnvoll ist, den Einspruch zurückzuziehen und die Verjährung für „die Punkte in Flensburg“ in Gang zu setzen.
Leider verweigern die Behörden oft eine vollständige Akteneinsicht.
In einem aktuellen, von uns vertretenen Fall musste daher das hier zuständige Amtsgericht Senftenberg angerufen werden. Dieses hat dann mit Beschluss vom 05.09.2012 (Az. 59 Owi 254/12) der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg aufgegeben, vollständige Akteneinsicht zu gewähren und hierzu auch die Bedienungsanleitung zu übersenden und dies auch in einer 2ten Entscheidung bestätigt. Das Urheberrecht steht dem nicht entgegen.
Diese Entscheidung fügt sich in eine Reihe von aktuellen Entscheidungen einer Vielzahl von Amtsgerichten, scheint aber noch nicht bei jeder Bußgeldstelle zur Kenntnis genommen worden zu sein.
Der Rechtsanwalt hat das Recht der Einsicht in alle Unterlagen, die auch dem Gutachter vorgelegt werden. Nutzen Sie dieses Recht! Haken Sie nach und lassen sich nicht entscheidungserhebliche Dokumente vorenthalten. Die Bedienungsanleitung ist deshalb so wichtig, weil hier mitunter bereits die Schwächen bzw. einzuhaltenen Bedingungen für die Messung genannt werden. Deren Einhaltung muss dann durch den Verkehrsrechtsanwalt geprüft werden.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Kanzlei verfügt über zwei Rechtsanwälte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere Themen wie Bußgeldverfahren (u.a. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung, Verstoß gegen Lenkzeiten, Überladung) oder Verkehrsstrafrecht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung) sowie vieles mehr.
Über Hoyerswerda, Cottbus, Spremberg oder Senftenberg hinaus beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vor Ort oder per Telefon / Email / Fax. Sie müssen also nicht unbedingt vor Ort in die Kanzlei kommen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall gehört und ob dieses ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie einfach telefonisch und unverbindlich an.
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